Ab dem 8. Januar 2025 verlangt das Vereinigte Königreich von Reisenden aus über 50 Ländern, einschließlich der gesamten USA und einiger europäischer Länder, eine neue elektronische Reisegenehmigung (Electronic Travel Authorization, ETA). Dieses System gilt für Reisende, die für einen Kurzaufenthalt (bis zu sechs Monaten) kein Visum benötigen und nicht bereits einen Einwanderungsstatus im Vereinigten Königreich oder in Nordirland haben.
Bürger/innen des Vereinigten Königreichs und Irlands sowie der Länder der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz sind von dieser neuen Anforderung nicht betroffen. Diese Staatsangehörigen können nämlich aufgrund der Freizügigkeitsabkommen, die trotz des Brexit bestehen bleiben, weiterhin einreisen, ohne diese Genehmigung beantragen zu müssen. Europäische Reisende mit einer doppelten Staatsbürgerschaft, insbesondere mit einem Nicht-EU-Land, sollten jedoch prüfen, ob ihr Status einen ETA-Antrag erfordert.
Diese neue Regel betrifft Besucher/innen, die aus verschiedenen Gründen in das Vereinigte Königreich, einschließlich Nordirland, reisen möchten: als Tourist/in, Familienbesucher/in, Geschäftsreisende, Kurzzeitstudent/in oder sogar als Transitreisende. Die ETA, eine digitale Genehmigung, die direkt mit dem Reisepass des Reisenden verknüpft ist, muss vor der Abreise online beantragt werden. Du musst nicht auf ein Visum oder eine andere Genehmigung warten, wenn du dich für weniger als sechs Monate in Großbritannien aufhalten möchtest.
Das ETA-System zielt darauf ab, die Sicherheit der Grenzkontrollen zu erhöhen und die Einwanderungsverfahren zu erleichtern. Es ähnelt dem von den USA eingeführten ESTA-System und ermöglicht es, die Reiseströme besser zu steuern und gleichzeitig die Sicherheit zu erhöhen.
Reisende müssen einen einfachen Antrag über ein Online-Formular einreichen. Es ist wichtig zu beachten, dass diejenigen, die bereits ein Visum oder einen Aufenthaltsstatus im Vereinigten Königreich haben, sowie britische und irische Staatsbürger nicht von der ETA betroffen sind.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass diese neue Anforderung hauptsächlich Staatsangehörige bestimmter Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs und der Europäischen Union betrifft, aber keine Auswirkungen auf die Bürger der EU-Mitgliedstaaten, des EWR und der Schweiz hat, die in diesen Gebieten weiterhin frei reisen können, ohne eine ETA zu benötigen.