Verbotene Gegenstände im Handgepäck
Reiseplanung

Verbotene Gegenstände im Handgepäck

Mit dem Flugzeug nach Irland
Passage de la sécurité à l'aéroport - Chalabala

Sie möchten mit dem Flugzeug nach Irland reisen und mit einem Handgepäckstück unterwegs sein? Es ist nicht immer einfach zu wissen, was Sie darin mitnehmen dürfen, ohne von der Flughafensicherheit aufgehalten zu werden! Hier finden Sie eine praktische Übersicht der erlaubten und verbotenen Gegenstände im Handgepäck!

Erlaubte Gegenstände

Bewahren Sie Ihre empfindlichen und elektronischen Geräte bei sich auf!

Die meisten Fluggesellschaften empfehlen, wertvolle und empfindliche Gegenstände, die für Ihre Reise unverzichtbar sind, im Handgepäck mitzuführen. Zögern Sie daher nicht, an Bord mitzunehmen:

  • Ihre Laptops, Kameras, Telefone usw.,
  • Ihre Medikamente,
  • Ihre Reisedokumente (Reisepass, Personalausweis),
  • Ihre Zahlungsmittel,
  • Ihre Medikamente (bitte mit ärztlichem Rezept zur eventuellen Vorlage).

Die Aufbewahrung dieser Gegenstände im Handgepäck erspart Ihnen große Probleme bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung des aufgegebenen Gepäcks.

Verbotene Gegenstände

Vermeiden Sie Flüssigkeiten und scharfe Gegenstände!

Die Sicherheitsvorkehrungen an Bord werden aufgrund der aktuellen Lage immer strenger. Daher müssen Sie zahlreiche Sicherheitsbestimmungen beachten und dürfen bestimmte als gefährlich eingestufte Gegenstände nicht im Handgepäck mitführen.
Fluggesellschaften lehnen strikt alle verbotenen Gegenstände im Handgepäck ab und verlangen, diese im aufgegebenen Gepäck zu verstauen. Hier eine Übersicht der verbotenen Gegenstände im Handgepäck:

  • Flüssigkeiten,
  • Aerosole,
  • Gele oder pastöse Substanzen (Shampoo, Wasser, Getränke, Duschgel, Mascara, Suppe, Sirupe, Zahnpasta, Flüssigseife, Deodorants usw.),
  • Scharfe Gegenstände (Scheren, Messer, Nagelfeilen usw.),
  • Feuerzeuge und Brennstoffe,
  • Batterien mit Elektrolyt,
  • Feuerwerkskörper,
  • Böller,
  • Fackeln,
  • Notsignalfackeln,
  • Attrappen von Pistolen,
  • Feueranzünder,
  • Tränengas,
  • Campingkocher, Gasflaschen, Tauchflaschen,
  • Farben, Lacke, Haarspray,
  • Giftige Stoffe, infektiöse Materialien, radioaktive Materialien, Chemikalien, Düngemittel, Unkrautvernichter, Pestizide, Insektizide, Abbeizmittel, Bleichmittel, Chlor, Waschmittel, entzündliche Flüssigkeiten, Verdünner, Lösungsmittel, Aceton, Quecksilberthermometer, Barometer…
  • …usw.

Ausnahmen

Bitte beachten Sie, dass Flüssigkeiten, die nach der Sicherheitskontrolle gekauft wurden, innerhalb der zollrechtlichen Grenzen frei mitgeführt werden dürfen.
Seit 2006 gelten Beschränkungen für Flüssigkeiten und Gele im Handgepäck: Diese müssen in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel (z. B. Gefrierbeutel) mit maximal 20 cm x 20 cm Größe transportiert werden. Einkäufe in Flughafen-Shops müssen in einem vom Verkäufer versiegelten Plastikbeutel verpackt sein. Achtung: Nicht alle Shops bieten diesen Service an. Informieren Sie sich vor dem Einkauf.